Das Regelhaus des Ederlin wird erstmals im um 1370 angelegten Verzeichnis der 1347 gemachten Stiftung von Johannes Snewlin dem Gresser genannt. Es befand sich in der Merianstr. 5 im so genannten "Haus zum Bretzelnkampf". Vom 16. bis 19. Jh. war das Gebäude im Besitz von Bäckern, was den Hausnamen erklärt. Es ist davon auszugehen, dass die Einrichtung von einem Mitglied der spätestens seit der Mitte des 13. Jhs. in Freiburg ansässigen Familie Ederlin gegründet wurde. Dieses Geschlecht kam durch Bergbau und Handel zu einem ansehnlichen Vermögen, ihre Besitzungen und Einkünfte erstreckten sich über 21 Orte des Breisgaus. Wie viele andere Frauengemeinschaften war sicher auch diese von Anfang an mit einem der Bettelorden verbunden. Dies scheint das zuvor zitierte Testament zu belegen, indem generell von den "regelhüsern der Barfuossen und der Brediger" die Rede ist. Dem entsprechend richteten sich diese Zusammenschlüsse nach der dritten Regel des Hl. Augustinus oder des Hl. Franziskus. Das soziale Erscheinungsbild dieser Beginengemeinschaft dürfte wie in anderen Freiburger Regelhäusern im 14. Jh. völlig von Frauen aus Familien der städtischen "Mittelschicht" bestimmt gewesen sein. Von Hause aus somit nicht unbegütert, lebten sie dennoch in freiwilliger Armut und erarbeiteten sich ihren Lebensunterhalt durch Handarbeit selbst. Daneben bestimmten häusliche Armen- und Krankenpflege sowie Totengeleit den Tagesablauf. Die personelle Stärke kann nur geschätzt werden und lag wahrscheinlich zwischen 12 Schwestern - eine an der Apostelgemeinschaft orientierten Zahl - und 40 wie beim Regelhaus der Krozingerin. Im Weinungeldbuch von 1390/91 werden als Tertiarinnen namentlich Gret Huserin, eine Schwester Anna sowie Katharina von Neuenburg genannt. Die Leitung der Gemeinschaft oblag einer Meisterin, wie z.B. der 1416 genannten Meisterin Anna. Über die Besitzverhältnisse und etwaige Einkünfte ist - von dem eingangs aufgeführten Testament des Johannes Snewlin dem Gresser abgesehen - fast nichts bekannt. 1390 vermachte Els Küchlin einen Teil ihres Vermögens dem Heiliggeistspital zu Freiburg, um damit eine Jahrzeit für ihre Brüder zu begehen, indem man "allen Schwestern in den Regelhäusern und jedem Bruder der 'willigen armen' […] an St. Michaelstag ein Gericht von Spinnwidern-Fleisch und Rüben in der Spitalküche zubereiten soll." Dies ist der einzige Hinweis auf eine weitere Zuwendung, die jedoch allen Freiburger Regelhäusern zugute kam. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
HANS-PETER WIDMANN | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
LITERATUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
QUELLEN | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||