Klöster in Baden-Württemberg
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Zisterzienserinnenabtei Wald - Geschichte
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Abbildung  Button Die "Klosterstadt" Wald mit Klausurbezirk und Wirtschaftsgebäuden, 1681.
Das Kloster wurde in einer schon vor 1208 bestehenden Siedlung gegründet und übernahm auch deren Namen "Wald". Urkundlich wird der Name erstmals im Kaufvertrag von 1212 genannt. Die Bezeichnung "Silva benedicta" dagegen tritt erst im 17. Jh. auf.
Burkard von Weckenstein, kaiserlicher Ministeriale Friedrichs II., beabsichtigte für seine beiden Schwestern Judinta und Ita ein Kloster zu gründen und kaufte am 1. April 1212 von Ulrich von Balbe und seiner Familie das Gut "Wald". Das Kloster sollte dem Zisterzienserorden inkorporiert werden und entsprechend frei von Vogteirechten und anderen Abhängigkeiten sein. Schon bei der ersten Übertragung war der damalige Salemer Abt Eberhard von Rohrdorf beteiligt. Salem wurde auch die Paternität des Klosters übertragen und es erhielt das Visitationsrecht. Judinta von Weckenstein wurde die erste Äbtissin Walds, ihre Schwester Ita Priorin.
Mit der Siedlung fielen 1212 auch die dortige Pfarrkirche und deren Pfarrrechte an das Kloster. Die Pfarr- und Klosterkirche wurde angeblich 1268 von Bischof Albrecht von Regensburg konsekriert. Jedoch ist dies urkundlich nicht belegt. Schon frühere Nennungen in den Jahren 1217 und 1241 weisen darauf hin, dass die Klosterkirche Maria geweiht war: "sancte dei genetricis et virginis, beate virginis" bzw. "beate Marie". 1506 und 1709 wurde sie erneut nach der Kirchenpatronin "Jungfrau Maria" benannt. Allerdings wird 1808, nachdem das Kloster säkularisiert worden war, angegeben, die Kirche sei dem hl. Abt Bernhard geweiht. Wann der Patroziniumswechsel eintrat, lässt sich bisher nicht klären.
Kloster Wald wurde gegründet, als die religiöse Frauenbewegung im 13. Jh. blühte und allein im oberschwäbischen Raum sechs Frauenzisterzen etwa zeitgleich entstanden, mit Kloster Wald als der Ersten. Die Besonderheit hierbei war, dass Wald von Beginn an als Frauenzisterze gegründet wurde und die beiden Schwestern Judinta und Ita bereits geweihte Zisterzienserinnen waren, wobei unklar bleibt, wo sie ihre Weihe erhalten hatten. Ähnlich wie bei den anderen oberschwäbischen Frauenzisterzen hatte der Salemer Abt Eberhard von Rohrdorf großen Einfluss auf die Gründung sowie die rechtliche und territoriale Einbettung des Klosters.
Die ordensrechtliche Situation wurde schon bald nach der Gründung Walds geregelt. Papst Innozenz III. erteilte 1215 das päpstliche Schutzversprechen und Papst Honorius III. 1217 das große Zisterzienserprivileg "privilegium commune". Um diese Zeit wurde Wald dem Zisterzienserorden inkorporiert. Wald blieb bis 1753 unter der Paternität Salems, kam temporär unter die Kaisheims und 1762 übernahm Tennenbach die Paternität. Der Walder Stiftungsbrief, der zwischen 1227 und 1233 von Bischof Konrad ausgestellt wurde, bestätigte die Exemtion des Klosters von der Konstanzer Ordinariatsgewalt. 1216 nahmen Friedrich II. und sein Sohn Heinrich das Kloster in ihren Schutz auf. Das Kloster erwirkte 1275 die Erneuerung des Privilegs und die Bekräftigung des königlichen Schutzes von König Rudolf von Habsburg. Seine Schwägerin, Gräfin Mathilde von Hohenberg, war in den 1270er Jahren Äbtissin im Kloster Wald. 1496 erteilte Kaiser Maximilian I. seinen Schutz- und Schirmbrief.
Im 14. Jh. kam Kloster Wald unter die Vogtei der Grafschaft Sigmaringen, seit 1399 der Grafen von Werdenberg. Deren Nachfolger, seit 1535 die Grafen von Zollern, intensivierten ihre Territorialgewalt über Wald. Dies hatte zur Folge, dass Befugnisse und Rechte strittig wurden und erst 1701 ein Vergleich erwirkt wurde, der die sigmaringische Vogtei als bloße Schirmherrschaft unter österreichischem Oberschutz definierte. Die Schutzvogtei Sigmaringens blieb bis 1806 bestehen. Kloster Wald gelang es nie, die Reichsfreiheit vollkommen zu erwerben und es versuchte ständig, sich der Landsässigkeit zu erwehren. Im 18. Jh. titulierte sich der Konvent als Reichsabtei und geriet so in Gegensatz zu Habsburg, musste sich allerdings 1768 der österreichischen Territorialhoheit unterwerfen. Das Kloster wurde dem Oberamt der Landgrafschaft Nellenburg in Stockach unterstellt und die Äbtissin wurde Mitglied des schwäbisch-österreichischen Prälatenstandes.
Wald war von einer niederadeligen Familie gegründet worden und der Konvent behielt bis zuletzt eine "Adelskultur" bei, aber die ständischen Verhältnisse waren nicht konstant. Im 13. Jh. kamen die Konventualinnen vornehmlich aus dem ministerialen Adel, im 14. Jh. nahm der Anteil bürgerlicher Frauen zu. Bis zur Mitte des 16. Jh. bestand der Konvent überwiegend aus Frauen ritterschaftlich-niederadeliger und patrizischer Familien. Im 17. und vor allem in der zweiten Hälfte des 18. Jh. traten vermehrt bürgerliche Frauen ein. Die ständische Herkunft war zwar nicht zwingend, jedoch blieben entweder Herkunft, Vermögen oder Ausbildung Voraussetzung für die Aufnahme ins Kloster. Der Konvent umfasste meist 20-26 Konventualinnen und 10-20 Laienschwestern.
Das Kloster hatte seit dem 13. Jh. systematisch seine Grundherrschaft ausgebaut und schaffte es bis zum 16. Jh., sein Territorium zu einem konzentrierten Herrschaftsgebiet zu arrondieren. Insgesamt bestand das Klostergut aus 18-19 Weilern und Einzelhöfen, im 18. Jh. kam eine Glashütte hinzu. Streubesitz befand sich in der Nachbarschaft und am Bodensee. Ebenso erfolgreich konnte der Konvent seine Herrschaftsrechte ausbauen. 1474 wurde eine Gerichtssatzung erlassen, die das Kloster als Niedergerichts- und Ortsherrschaft auswies. Sie wurde 1533 erneuert. Innerhalb des Niedergerichtsbezirks konnte Kloster Wald die Leibherrschaft durchsetzen. Allerdings hatte der 30-jährige Krieg verheerende wirtschaftliche Folgen für das Klosterterritorium und machte Besitzverkäufe nötig. Auch musste der Konvent das Kloster mehrfach verlassen. Konvent und Klosterwirtschaft erholten sich aber bald und erfuhren im 18. Jh. einen Aufschwung. Das wirtschaftliche Erstarken des Klosters ermöglichte den Neubau der Kirche und eines Teils des Konventbaus Ende des 17. Jh. sowie die Barockisierung der Klosteranlage zu Beginn des 18. Jahrhunderts. Erst der Beginn der Koalitionskriege (1792-1802) verschlechterte die wirtschaftliche Lage und zwang das Kloster, Kapital aufzunehmen.
Da Wald unter österreichischer Herrschaft stand, wurde es seit 1770 in die kirchlichen Reformen Maria Theresias und Josephs II. einbezogen. Neben den Einschnitten in die inneren Klosterangelegenheiten drohte die Gefahr der Umwandlung in ein weltliches Damenstift, doch konnte diese 1786 abgewendet werden. Mit Regierungsantritt Kaiser Leopold II. 1790 verfassten Wald, Heiligkreuztal und Urspring eine Denkschrift, in der sie die Wiederherstellung ihrer Rechte forderten.
Am Ende des Alten Reiches blieb die staatliche Zugehörigkeit Kloster Walds ungeklärt. Nachdem der Versuch Badens, das Kloster 1805 in Besitz zu nehmen, am Widerstand Österreichs scheiterte, ordnete König Friedrich I. von Württemberg am 1. Januar 1806 die Besitzergreifung an und die Walder Beamten wurden am 25. Januar 1806 auf Württemberg vereidigt. Jedoch sprach die Rheinbundakte vom 12. Juli 1806 Kloster und Territorium dem Fürsten von Hohenzollern-Sigmaringen zu. Am 25. September 1806 wurde mit dem Konvent ein Pensionierungsvertrag abgeschlossen, der den Nonnen neben Naturalien eine lebenslängliche Pension zugestand. Die Äbtissin erhielt jährlich 1500, die Priorin 300, jede Nonne 240 Gulden und jede Laienschwester 200 Gulden. Das Konventsgebäude, Wiesen, Gärten, Teile der Vorräte und das Inventar wurden ihnen zur Nutzung überlassen. Die Klosterapotheke durfte für den eigenen Bedarf bis 1833 weiter geführt werden. Insgesamt erfuhr der Konvent damit eine sehr großzügige Regelung.
1806 bestand der Konvent aus 20 Nonnen, neun Laienschwestern und drei Novizinnen. Die Novizinnen erhielten keine Pension und es durften auch keine Neuen mehr aufgenommen werden, womit das Kloster zum Aussterben verurteilt war. Dem verbleibenden Konvent wurde die strenge Beobachtung der Ordensgelübde und der Klausur vorgeschrieben. Die letzte Äbtissin, Maria Johanna Baptista Reichsfreiin von Zweyer, starb 1807. 1851 bestand der Konvent nur noch aus einer Konventualin und aus einer Laienschwester und zog vom "Neuen" in das "Alte" Kloster. Laienschwester Maria Dioskora Batsch starb 1853 und Konventualin Maria Anna Bühler verließ im selben Jahr das Kloster und zog nach Konstanz, wo sie 1858 starb.
Nach der Säkularisation wurde das Amt Wald eingerichtet, das die Orte der ehemaligen klösterlichen Niedergerichtsbarkeit umfasste. Es wurde 1850 zum Preußischen Oberamt Wald und blieb bis 1862 bestehen. 1833 erfolgte im Abteitrakt des Klosters der Einbau des Amtsgefängnisses. Weiter zweckentfremdet wurde das Klostergebäude im Dritten Reich, als 1938 ein Teil dem Reichsarbeitsdienst für ein Arbeitsdienstlager zur Verfügung gestellt wurde. 1945 richteten die französischen Besatzungstruppen ein Lager für verschleppte Personen ein.
1946 schließlich gründeten Benediktinerinnen von der Heiligen Lioba (Freiburg-Günterstal) eine Frauenschule, die sich später zum Gymnasium, der "Heimschule Kloster Wald" entwickelte. 1961 erwarb der Orden den fürstlichen Teil und 1967 den staatlichen Teil des Klostergebäudes.
JANINE CHRISTINA MAEGRAETH     
LITERATUR
-<KDH Sigmaringen> 411-438.
- W. GENZMER: Kloster Wald / Hohenzollern (Schnell Kunstführer 534). München 1950.
- M. KUHN-REHFUS: Frauenzisterze und Vogtei. Kloster Wald und die Grafschaft Sigmaringen. In: <ZWLG> 45 (1986) 25-101.
- DIES.: Frauenzisterze, Landesherrschaft und Reichsfreiheit. Kloster Wald, die Grafschaft Sigmaringen und Vorderösterreich. In: <ZWLG> 46 (1987) 11-85.
- DIES.: Das Zisterzienserkloster Wald (Germania Sacra; N.F., 30). Berlin/New York 1992.
- M. CSORDÁS OSB: Das Kloster Wald. In: <Klöster im Landkreis Sigmaringen> 551-592.
QUELLEN
-Generallandesarchiv Karlsruhe 114: Heiligenberg
-Generallandesarchiv Karlsruhe 118: Nellenburg
-Generallandesarchiv Karlsruhe 217: Pfullendorf, Stadt
-Generallandesarchiv Karlsruhe 225: Überlingen, Stadt
-Generallandesarchiv Karlsruhe 229: Spezialakten der kleineren Ämter und Orte
-Generallandesarchiv Karlsruhe 79 P 18: Oberösterreichische/Vorderösterreichische Regierung und Kammer
-Generallandesarchiv Karlsruhe 98: Salem
-Staatsarchiv Sigmaringen FAS DS 39 T 1-3: Kloster Wald: Akten, Amtsbücher und Urkunden
-Staatsarchiv Sigmaringen FAS DS 39 T 4: Kloster Wald
-Staatsarchiv Sigmaringen FAS DS 39 T 5 NVA: Kloster Wald (vorläufige Version)
-Staatsarchiv Sigmaringen Ho 157 NVA: Kloster Wald (Zisterzienserinnen)
-Staatsarchiv Sigmaringen Ho 157 T 1: Kloster Wald (Zisterzienserinnen): Akten
-Staatsarchiv Sigmaringen Ho 157 T 2: Kloster Wald (Zisterzienserinnen): Amtsbücher
-Staatsarchiv Sigmaringen Ho 157 T 3: Kloster Wald (Zisterzienserinnen): Urkunden
-Staatsarchiv Sigmaringen Ho 157 T 4: Kloster Wald (Zisterzienserinnen)
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