Nach einem Zeugnis von Bischof Eberhard II. von Konstanz von 1253 habe sein Vorgänger Konrad von Tegerfelden (Bischof 1209-1233) dem vorher ohne Regel lebenden Schwesternkonvent die Benediktinerregel verliehen. Das dem Benediktinerkloster Petershausen hatte den Schwestern wohl das Areal an der Brücke überlassen. Mit dieser Beziehung lässt sich erklären, warum Bischof Konrad die Benediktinerregel einem Konvent verlieh, der nur ein gewöhnliches Haus bewohnte, das kaum für ein klösterliches Leben geeignet war. Die Schwestern stammten aus begüterten Familien des Konstanzer Bürgertums und Reichenauer Ministerialen. Aufgrund der Lage an der Brücke ist zu vermuten, dass sie sich zunächst karitativen Aufgaben widmeten, aber eigentlich ein beschauliches Leben anstrebten.
1252 konnten die Schwestern die Burg Feldbach im Thurgau mit einer Kapelle erwerben. Im gleichen Jahr bestätigte Papst Innozenz IV. den "dilectis in Christo filiabus magistre ac conventui monasterii in Ponte Constantiensi, ordinis sancti Benedicti" die Annahme der Benediktinerregel. Im Jahr darauf gab Bischof Eberhard die Zustimmung zur Klostergründung in Feldbach. Zwischen 1260 und 1262 wurden sie dem Zisterzienserorden inkorporiert und der Abtei Salem unterstellt. Zu dieser Zeit nahmen sich besonders die Zisterzienser der religiösen Frauenbewegung auf dem Lande an. Nach Feldbach zog allerdings nicht der gesamte Konvent an der Brücke um, ein Teil der Schwestern verblieben auf der Hofstätte an der Brücke und vereinten sich mit den Schwestern beim Tulenbrunnen, die nun in das Haus an der Rheinbrücke einzogen und im 14. Jahrhundert als Konvent von St. Peter den Konstanzer Dominikanern unterstellt wurden. |