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Johanniterkommende Mergentheim - Geschichte
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Das Engagement der ersten Generation der Herren von Hohenlohe bei der Förderung eines Ritterordens galt den Johannitern. Im Jahre 1208 übertrug Albrecht von Hohenlohe diesen das Patronat und alles Zugehör der Kirche in Mergentheim. Der im einzelnen nicht mehr nachzuvollziehende Ausbau der Kommende - das Komtursamt (fr. Eberhard) ist erstmals 1267 urkundlich bezeugt - lässt sich an den umfangreichen Baumaßnahmen der zwischen 1250 und 1274 entstehenden Johanneskirche ablesen. Ablassverleihungen (1278, 1288, 1319) sicherten die finanzielle Basis zu Erweiterungen und Renovierungen der Pfarrkirche, an der zu Beginn des 13. Jh. mit Sicherheit zwei Priester bepfründet waren. Ihre Zahl dürfte zeitweise auf sechs angewachsen sein. Neben diesen lebten in der zur Ballei Franken des deutschen Großpriorates gehörenden Kommende ein Komtur als Hausvorsteher und weitere Ritterbrüder. Wahrscheinlich bestanden in der Anfangszeit enge Kontakte zum Würzburger Johanniterhaus. Die Gesamtzahl der Ordensmitglieder betrug ab der Mitte des 14. Jh. bis um 1500 durchgehend etwa sieben Personen.
Die Auseinandersetzungen mit dem Deutschen Orden um Besitzrechte prägten die Jahrzehnte um 1300. Die Johanniter standen hierbei im Verbund der sich organisierenden Bürgergemeinde wiederholt gegen die Deutschherren. Betrachtet man die Konflikte im Zusammenhang mit der Stadterhebung Mergentheims (1340), die dem Deutschen Orden die Stadtherrschaft sicherte, so lassen sie sich angemessen eher als Ringen um die Vorherrschaft in der Tauberstadt denn als grundsätzliche Feindschaft erklären. Eine wichtige Abgrenzung beider Institutionen schuf der Vertrag von 1355, mit dem die Johanniter ihr Eigentum und ihre Rechte in Mergentheim an den Stadtherrn veräußerten. Auf einen Tausch der Patronatsrechte in Mergentheim gegen solche in Obersteinach ließ sich die Johanniterkommende 1360 jedoch nicht mehr ein. Diesen Verhandlungen war im Jahr zuvor eine bedeutende Aufstockung der 1355 vereinbarten Kaufsumme vorausgegangen. Weitere Besitzverkäufe folgten 1386 und 1388. Dass eine beachtliche Anzahl der Johannitergeistlichen ab Mitte des 14. Jh. nachweislich dem städtischen Bürgertum entstammte, verweist ebenso wie die massive materielle Unterstützung durch städtische Wohltäter (Familien Martin und Reich) auf die Verankerung der Kommende im städtischen Gemeinwesen. 1361/62 wurden zwei Konventualen in die Kommission zur Ausarbeitung von Reformstatuten für die Ballei Franken berufen. Etwa zeitgleich (1363) ist erstmals die Zuständigkeit von Heiligenpflegern für die Belange der Pfarrkirche nachzuweisen. Waren diese zunächst Mitarbeiter unter der Aufsicht des Pfarrers, so übernahmen sie im 15. Jh. zunehmend Kontrollfunktionen über die Verwaltung des Kirchenvermögens, bei der Überwachung des Lebenswandels des Pfarrers und bezüglich der Gültigkeit der Pfarrordnung. 1491 führten sie die Rechtsgeschäfte der Pfarrei in alleiniger Verantwortung gegenüber dem Stadtherrn. Bereits 1465 und erneut 1508 hatte sich die Kommende mit dem Deutschen Orden über die Verteilung der finanziellen Lasten der Pfarrei vertraglich einigen müssen.
Das 1340 erstmals nachzuweisende Spital befand sich wohl nie in der Hand der Johanniter. Das Fehlen entsprechender Quellen ist hier ernst zu nehmen. Die Reorganisation des Spitals 1410/11 löste einen Rechtsstreit über den Neubau und das auf den Dreifaltigkeitsaltar gestiftete Benefizium zwischen den beiden Ritterorden aus, der vor den Schiedsleuten des Konstanzer Konzils verhandelt wurde.
Mit dem Stadtpfarrer Bernhard Bubenleben, aus einer angesehenen Mergentheimer Familie stammend, trat 1518/25 ein Johanniter an die Spitze der rebellierenden Bürgerschaft, die u. a. das Dominikanerkloster und den Schöntaler Hof plünderte. Georg Schilling von Cannstatt leitete die Kommende nominell auch noch als Großprior (seit 1534). In seine Amtszeit fallen die Verhandlungen um den Verkauf an den Deutschen Orden, die am 5. Juli 1554 unter Großprior Georg von Hohenheim besiegelt wurden. Damit gingen die Patronatsrechte (Mergentheim, Krautheim, Klepsau und Dörzbach) ebenso wie die Eigentumsrechte (u. a. Hausgüter mit etwa 400 Morgen Ackerland und Wiesen, 430 Morgen Wald und Zehnten, Gülten und Zinsen aus 23 Ortschaften; hinzu kommt das Pietanzgut) an die Deutschordenskommende über, die zur Residenz des Deutschmeisters und Administrators des Hochmeisteramtes geworden war.
JÖRG SEILER     
LITERATUR
-<Württ. Klosterbuch> 345f. (J. SEILER).
- H. BAUER: Die Johanniter-Kommende in Mergentheim. In: <WFr> 8 (1869) 268-287.
- K. BORCHARDT: Spendenaufrufe der Johanniter aus dem 13. Jahrhundert In: <ZBLG> 56 (1993), 1-61.
- P. WAMSLER: Die Johanniter in Mergentheim (1207-1554). Studien zu den Johannitern als Pfarr- und Patronatsherrn. Magisterarbeit. Würzburg 1994.
- B. KLEBES: Der Deutsche Orden in der Region Mergentheim im Mittelalter. Kommende, Stadt- und Territorialherrschaft (1219/20 - ca. 1525) (Quellen und Studien zur Geschichte des Deutschen Ordens 58). Marburg 2002.
QUELLEN
-Hauptstaatsarchiv Stuttgart B 352: Johanniterorden, Selektbestand
-Hauptstaatsarchiv Stuttgart H 52 U 7: Bemalte Urkunden
-Staatsarchiv Ludwigsburg B 244: Deutscher Orden, Regierung Mergentheim: Stadt Mergentheim II (Johanniter- und Deutschhof, Dominikanerkloster, Kapuzinerkloster, Schöntalerhof)
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