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Regelhaus "zum Lämmlein" Freiburg - Geschichte
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Das Regelhaus "zum Lämmlein" wird erstmals 1350 erwähnt. Möglicherweise ist es 1489 nach der Vereinigung mit dem Regelhaus "zum Pfauen" auf eine neue Grundlage gestellt worden. Die Regelschwestern befolgten die Drittordensregel des hl. Franziskus und wurden geleitet von einer Meisterin. Ihr Haus an der Gauchstrasse 10 trug, wohl in Anspielung auf die religiöse Bestimmung der Bewohnerinnen, den Namen "zum Lembli" (Lamm Gottes). Das Regelhaus befand sich in unmittelbarer Nähe des Freiburger Franziskanerklosters. Die Schwestern bestritten ihren Lebensunterhalt durch Textilarbeit und nicht, wie sie selbst betonten, mit Almosen. Ihre Arbeit als Leinenweberinnen brachte sie jedoch verschiedene Male in Konflikt mit den Zünften. Als die Schwestern im Jahr 1489 "ihrer Armut und Notdurft halber" darum baten, einen so genannten Halbwebstuhl aufstellen zu dürfen, auf dem Tuche in begrenzter Breite gewebt werden konnte, wurde ihnen von Seiten der Zunftmeister bedeutet, dass sie sich dann auch an die gleichen Zunftvorschriften zu halten hätten wie die übrigen Tuchweber. Um das Jahr 1498 ließen sich die Schwestern, wohl auf Vermittlung der Franziskaner, von Kaiser Maximilian ihre Rechte bestätigen. 1510 gelangten sie vor den Rat mit der Bitte um eine eigene Brunnenleitung, was ihnen auch gewährt wurde. 1546 kam es erneut zu Streitigkeiten mit der Zunft: die Schwestern hatten aus dem Nachlass eines verstorbenen Webers einen Webstuhl erworben, mit dem sie auch breite Tücher weben konnten. Die Zunft brachte die Angelegenheit vor den Rat, der diesmal gegen die Schwestern entschied und sie aufforderte, den Webstuhl wieder zu veräußern. Bemerkenswerterweise setzte sich das Regelhaus aber doch durch. Als ihnen die Tuchweber 1578 nur noch das Weben von Schleiern gestatten wollten, griff der Rat ein und erlaubte ihnen weiterhin die Tuchweberei. In all diesen Rechtsstreitigkeiten wurde das Regelhaus von einem städtischen Pfleger vertreten.
Diese Erwerbsarbeit ließ sich jedoch schwer mit der Klausur vereinen. Bischof Hermann von Hohenlandenberg hatte schon 1520 eine Reform der Freiburger Terziarinnen ins Auge gefasst. Nach dem Konzil von Trient gerieten alle Terziarinnenklöster unter Druck, sich in Nonnenklöster mit Klausur zu verwandeln. In Freiburg ging die Entwicklung in eine andere Richtung. Als die Gebäude des Klosters St. Klara in der Lehenvorstadt im 30-jährigen Krieg 1644 vollständig zerstört wurden, zogen die Klarissen 1673 in die durch Ankäufe erweiterten Gebäude des Regelhauses "zum Lämmlein". Die letzten Bewohnerinnen des Regelhauses waren 1651 bereits ausgezogen. Mit der Verlegung von St. Klara erübrigte sich eine Reform der Terziarinnen. St. Klara wurde 1782 aufgehoben und 1806 der ganze Komplex dem Heiliggeist-Spital übergeben. Dieses wurde 1944 im Krieg zerstört.
MARTINA WEHRLI-JOHNS     
LITERATUR
-H. FLAMM:Geschichtliche Ortsbeschreibung der Stadt Freiburg im Breisgau. Bd. II. Häuserbestand 1400-1806 (Veröffentlichungen aus dem Archiv der Stadt Freiburg 4). Freiburg 1903, 77.
- W. NOACK: Das kirchliche Freiburg in der Vergangenheit. In: Schau-ins-Land 77 (1959) 28.
- S. ROECKEN / C. BRAUCKMANN:Margaretha Jedefrau. Freiburg i. Br. 1989, 39, 122-126.
- B. HENZE: Die Entstehung der Stadt und die Gründung der Bettelordensklöster im 13. Jahrhundert. In: <Eine Stadt braucht Klöster> 10-21.
QUELLEN
-Generallandesarchiv Karlsruhe 200: Freiburg, Stadt
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