Klöster in Baden-Württemberg
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Schwesternsammlung Cannstatt - Geschichte
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Herzog Ulrich übergab nach Einführung der Reformation 1541 der Stadt Cannstatt mit anderem Kirchengut den Besitz der Frauen, nämlich das Wohnhaus der Sammlung im Wert von 300 Gulden sowie Gärten, Weinberge und Güter. Die Stadt hatte dafür sieben namentlich genannten "schwestern, so in gedachter versammlung hus ordenns personen gewesen seyen", ihr eingebrachtes Vermögen auszubezahlen. Zwei weitere Schwestern musste die Stadt lebenslang wie andere Pfründner im Spital unterhalten. Ob aus der Bezeichnung der Schwestern als "ordenns personen" (1541) und der nachreformatorischen Benennung ihrer Häuser als "Nonnenhaus" mit der älteren Lokalforschung auf eine Zugehörigkeit zum Franziskanischen Drittordensverband geschlossen werden darf, muss derzeit offen bleiben. Lokalisiert wird das Haus der Sammlung in der Urkunde von 1541 nicht. Bis heute erhalten blieb das 1463 erbaute Haus am Brückentor/Marktgasse, das früher durch Gänge auf Stockwerkshöhe mit Nebengebäuden verbunden war. Als weiteren Besitz semireligioser Frauen hat die Lokalforschung zwei Häuser in der Fischergasse/Brählesgasse (nur kurzzeitig) und in der Schmiedenergasse/Überkingerstraße ermittelt, ohne dass für die vorreformatorische Zeit präzisierende Angaben möglich sind.
BERNHARD NEIDIGER     
LITERATUR
-<Württ. Klosterbuch> (207f.).
- <AFA> 18 (1973) 118-125 (J. GATZ).
- <HStAS> A 336 Bü 1; H 102/18/19 (1541) und A 63 Bü 4.
- <StadtA> Stuttgart Cannstatt 1421 Bl. 132v-152r (1541) und 1873 Bl. 171r ("Nonnen Haus" noch 1569).
- A. SCHÄFER: Der Orden des hl. Franziskus in Württemberg. In: <BWKG> NF 23 (1919) 1-38, 49-110, 145-171; NF 24 (1920) 55-104.
- C. LINDENBERG: Beginenhäuser auf dem Gebiet Württembergs zur Zeit der Reformation. Magisterarbeit masch. Stuttgart 1995, 38-45, 79-83.
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