Eine sogenannte "Kindsklause" in Tuttlingen wird im Zusammenhang mit einer Reichenauischen Schenkung 1320 erwähnt. Aus der Urkunde geht hervor, dass der Reichenauer Keller zu Tuttlingen 1320 drei Klausnerinnen mit Wiesen und Äckern und einer Hofstatt außerhalb des Kirchhofs vor der Klause belehnt hat. Als Insassen der Klause werden genannt: Mathilde von Rietheim, Adelheid Konrad von Tuttlingen und Mathilde von Heudorf. Anno 1471 wurde die Klause zu Tuttlingen als reichenauisches Lehen bezeichnet und der Pfarrkirche zu Tuttlingen inkorporiert. | |||||||||||||||||
HANS-JOACHIM SCHUSTER | |||||||||||||||||
LITERATUR | |||||||||||||||||
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